Kostenübernahme

Zur Betreuung von Ratsuchenden mit einer familiären Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs hat das Deutsche Konsortium mit vielen gesetzlichen Krankenkassen nach §140a SGBV sowie mit dem Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) einen Vertrag zur Kostenübernahme der molekulargenetischen Testung, abgeschlossen. Diese Verträge beinhalten eine pauschalisierte Vergütung der von uns durchgeführten Leistungen, sofern die im Vertrag festgelegten Einschlusskriterien erfüllt sind.

Sollte dies bei der Krankenkasse der/des Versicherten nicht der Fall sein, unterstützen die Zentren des Konsortiums Sie gerne vorab bei einem Kostenübernahmeantrag der Krankenkasse bzw. können je nach Zentrum bereits Erkrankten die Kosten im Rahmen einer ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V oder erkrankten sowie gesunden Ratsuchenden über Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gemäß § 95 SGB V in Rechnung gestellt werden.