Beratung

Die Zentren des Konsortiums sind spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von Familien mit einer erblichen Krebsbelastung.

In einem ersten Gespräch erhalten Ratsuchende zunächst alle Informationen, die klären können, ob eine Beratung zu diesem Thema und ggf. eine genetische Testung für sie bzw. ihre Familie überhaupt infrage kommt. Hinweise darauf, dass in einer Familie eine Genveränderung (Mutation) als Ursache für eine Krebserkrankung vorliegen kann, ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Merkmalen. Erstens einem familiär gehäuften Auftreten bestimmter Krebserkrankungen wie Brust- und/oder Eierstockkrebs. Zweitens erkranken Betroffene überwiegend in einem relativ frühen Lebensalter (z. B. vor dem 50. Lebensjahr). Zur vereinfachten Erfassung von Kriterien für eine erbliche Belastung hat das Konsortium eine „Checkliste“ entwickelt. Wenn Ratsuchende vorab selbst prüfen möchten, ob eine Beratung für sie infrage kommt, können sie diese ausfüllen.

Die aktuelle Checkliste finden Sie unter folgendem Link: https://www.krebsgesellschaft.de/zertdokumente.html
(Bitte öffnen Sie: Brustkrebszentren und Checkliste zur Erfassung der erblichen Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs)

Im Beratungsgespräch werden Ratsuchende darüber hinaus über den Ablauf von einer genetischen Untersuchung sowie die Angebote für präventive Maßnahmen (z. B. intensivierte Früherkennung, prophylaktische Operationen) und/oder zielgerichtete Therapien, wenn eine erbliche Belastung festgestellt worden ist, informiert.

Da das Beratungsgespräch den Ratsuchenden die Informationen geben soll, die diese für ihre eigenen Entscheidungen im Zusammenhang mit einer möglichen erblichen Veranlagung und der Inanspruchnahme geeigneter Maßnahmen benötigen, besteht kein Zwang zu einer genetischen Untersuchung. Sie können sich unabhängig davon informieren bzw. Bedenkzeit in Anspruch nehmen.

In den Zentren des Konsortiums erhalten Ratsuchende außerdem Unterstützung durch Ärztinnen/Ärzte und Psychologinnen/Psychologen, falls das Thema „erbliche Krebserkrankung“ bei ihnen Sorgen auslöst und sie Unterstützung wünschen.

Zweitmeinung

Auch wenn Ratsuchende bereits einen Gentest erhalten haben, unterstützen die Zentren des Konsortiums diese in ihrer Zweitmeinungssprechstunde, um die für sie passenden Entscheidungen für präventive- oder therapeutische Maßnahmen treffen zu können.