Indikationen für einen Gentest
Bei bestimmten Konstellationen ist ein Gentest auf Genveränderungen in den Risikogenen indiziert. Die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Genveränderung beträgt bei diesen Familienkonstellationen über 10%1.
Die Einschlusskriterien umfassen Verwandschaftskonstellationen ersten bis dritten Grades. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.krebsgesellschaft.de/zertdokumente.html
(Bitte öffnen Sie: Brustkrebszentren und Checkliste zur Erfassung der erblichen Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs)
Treffen ein oder mehrere dieser sogenannten Einschlusskriterien zu, kann dies auf eine genetische Ursache hinweisen. Hier ist es sinnvoll, sich von spezialisierten Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs beraten zu lassen.
Diese Einschlusskriterien werden im Konsortium evaluiert2,3. Ein Gentest ist bei diesen Einschlusskriterien im Rahmen von Spezialverträgen mit den Konsortialzentren möglich.
Quellen: Evidenzbasierte Kriterien einer familiären Brust- und Eierstockkrebsbelastung des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, bei denen eine Keimbahntestung indiziert ist.
1 Kast K et al., J Med Genet 2016; 53:465-71
2 Engel C et al., BMC Cancer 2018; 8:265
3 Harter P et al., PLoS One 2017; 12:e0186043
* Die „gleiche Linie“ bezieht sich auf die mütterliche oder väterliche Linie der zu beratenden Person.
** Der Brustkrebs umfasst auch das DCIS, der Eierstockkrebs umfasst auch Borderline-Tumoren, primäre Tuben- und Peritonealkarzinom sowie STIC als obligate
Vorstufen hochgradiger seröser Ovarialkarzinome.
*** Diese Konstellationen gelten vorbehaltlich der weiteren prospektiven Validierung.